[neo] ist offen für viele Dienstleister. Voraussetzung zur Qualifizierung als [neo]-Dienstleister ist jedoch die Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen, primär nachgewiesen über die Vorlage der Zertifizierung nach IDW PS 951 Typ B oder ISAE 3304 Typ 2.
Dies gilt nicht nur für den Generalunternehmer, sondern für alle [neo]-Dienstleister, sofern die Leistungserbringung den Auslagerungstatbestand erfüllt.
Durch diese Offenheit ergeben sich zusätzliche und vielfältige Wahlmöglichkeiten für die Banken. Es verbindet die Vorteile einer Multi-Provider-Produktstrategie mit den Vorteilen des Leistungsbezuges aus einer Hand.
Die [neo]-Leistungsscheine werden inhaltlich ständig weiterentwickelt, um mit den wachsenden Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität, Performance und Flexibilität Schritt zu halten.
Weitere Service-Bausteine zu [neo] sind bereits in Vorbereitung.