*
*

+++ [neo] 2022 erfüllt MaRisk / BAIT vom 16. August 2021 +++

28. Jul 2022

Die neuen [neo]-Verträge berücksichtigen ab sofort die notwendigen Änderungen an Auslagerungsverträge, die sich aus der 6. Novelle der MaRisk / BAIT ergeben haben.

NEUE MARISK / BAIT VOM 16. AUGUST 2021 NUN AUCH IN [NEO]-VERTRÄGEN BERÜCKSICHTIGT

Die Zeit läuft ab! Anpassungspflicht bestehender Auslagerungsverträge bis 31.12.2022 - MaRisk- und BAIT-Novelle 2021
Die 6. Novelle der MaRisk und der BAIT verschärft die Anforderungen für IT- Dienstleister erheblich.

Bereits in der 5. Novelle wurden argumentative Schlupflöcher geschlossen. Das heisst:

  • es entfällt der Spielraum, durch vertragliche Absprachen eine Auslagerung zu umgehen.

Entgegenstehende Vertragsregelungen, wie von Providern immer wieder vorgeschlagen („Die Parteien sind sich einig, dass eine Auslagerung nicht vorliegt.“), sind ungültig.

  • es ist zwingend erforderlich, Rechte und Pflichten auszuformulieren.

Es reicht nicht mehr aus, nur auf die Einhaltung der MaRisk und des §25b KWG zu verweisen (wie beispielsweise „Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere die MaRisk und §25b KWG zu erfüllen.")

  • Anforderungen an die Regelungen zu Weiterverlagerungen müssen mit Zustimmungsvorbehalten oder konkreten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Weiterverlagerung ausformuliert, sowie Informationspflichten aufgenommen werden.


  • ein Eigenbetrieb mit ergänzenden Wartungs-, Instandsetzungs- und Serviceverträgen fällt ebenfalls unter den Tatbestand der Auslagerung.

Die Assist Consult Management GmbH arbeitet seit Jahren bei Genossenschaftsbanken mit individuellen Verträgen, die die Anforderungen der MaRisk und des §25b KWG vertraglich ausformulieren.

Mit der 6. Novelle der MaRisk gibt es neue Fristen!

Bereits existierende Auslagerungsverträge müssen bis zum 31. Dezember 2022 angepasst werden. Verträge über Carrier-Services (z.B. Netze), Telefonanlagen, KSC- und KDC-Infrastrukturen, Cloud-Services und IT-Sicherheit fallen unter die vorgenannte Anforderung der BaFin. Die Zeit läuft ab!
Unser Mehrwert für Sie:

  • Fachwissen in der IT, im IT-Outsourcing und im IT-Recht gebündelt

Wir haben im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Genossenschaftsbanken langjährige Erfahrung in der fachlich, inhaltlichen Ausgestaltung von IT-Verträgen und Auslagerungssachverhalten. Technik- und Service-Konzepte, Notfall-Management, etc. sind unser Tagesgeschäft. Zudem steht uns eine renommierte und auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für alle juristischen Fragen zur Verfügung.

  • Rechtskonformität durch Geno-Prüfungsverband bestätigt

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) hat durch den Prüfungsbereich Banken (Grundsatz Aufsichtsrecht) unsere mandatsbezogen erstellten Verträge geprüft und mit Schreiben vom 22.04.2022 die „vertraglichen, auslagerungsrechtlichen Regelungen für rechtskonform“ erachtet. Ergänzt wurde das Statement um den Hinweis, dass der Vertrag die 6. MaRisk-Novelle (Anm. vom 16.08.2021) bereits umsetzt.

Fazit:
Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) / BAIT vom 16. August 2021 wurden von der Assist Consult Management GmbH bereits mandatsbezogen berücksichtigt. Nun haben die Vertragsinhalte Einzug in [neo] gehalten. Das ist die Messlatte, über die Dienstleister für Finanzdienstleister springen müssen!


Sprechen Sie uns an!

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, eTracker, Karten oder Videos, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Cookies werden ebenfalls eingesetzt. Datenschutzinformationen